Viele mittelständische und große Unternehmen können mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden – sei es als Geschädigte oder als Betroffene eines Bußgeldverfahrens infolge von Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Leitungsorganen. Wir beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren. Wir begleiten unsere Mandanten im Rahmen der Unternehmensverteidigung, wahren ihre Rechte als Geschädigte und setzen ihre Interessen effizient und professionell durch.
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