Gewerblicher Rechtsschutz

In einem dynamischen Geschäftsumfeld mit einer stetig zunehmenden Digitalisierung, sind geistiges Eigentum und das vorhandene kreative Potenzial unerlässliche Bestandteile und Grundlage für den geschäftlichen Erfolg. Die gewerblichen Schutzrechte werden von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt, zu denen u. a. das Markengesetz (MarkenG), das Geschmacksmustergesetz (GeschmMG), das Patentgesetz (PatG), das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), das Halbleiterschutzgesetz (HalbLSchG) und das Sortenschutzgesetz gehören. Diese Gesetze regeln – jeweils für ihren Anwendungsbereich – die Voraussetzungen dafür, wie ein dem Rechtsinhaber ausschließlich zustehendes Recht, ein sog. Immaterialgüterrecht, das auch Sonderschutzrecht genannt wird, entstehen kann.

Wir sind auf alle für die Sicherung und Nutzung von Schutzrechten sowie für geistiges Eigentum wesentlichen Bereiche spezialisiert, vom Marken- und Patentrecht bis hin zum Wettbewerbsrecht. Mit unserer umfassenden Erfahrung beraten wir Sie zu einer Fülle an Fragen zu vorausschauender Entwicklung, sicherem Schutz, kommerzieller Verwertung sowie nachhaltiger Durchsetzung Ihrer Schutzrechte.

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